I. Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) steuerfreie Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit bezogen hat.
Der Kläger ist Beamter. Neben seiner beruflichen Tätigkeit war er als Statist an der Oper beschäftigt. Im Streitjahr 2001 hatte er dort insgesamt 61 Auftritte (Vorführungen und Proben) mit den Opern "Zauberflöte", "Ariadne auf Naxos", dem "Rheingold", dem "Rosenkavalier" und "Nabucco" sowie in dem Ballett "Rot und Schwarz". Die Mitwirkung des Klägers ergibt sich im Einzelnen aus den im Tatbestand des angefochtenen Urteils getroffenen Feststellungen.
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