Einkünfte eines Rechtsanwalts aus der Tätigkeit als Insolvenzverwalter; Freiberufliche Tätigkeit; Rechtsanwalt; Insolvenzverwalter; Vervielfältigungstheorie; Insolvenzspezifische Angelegenheiten; Übermaßbesteuerung
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen 14 K 575/08 G,Zerl
DRsp Nr. 2010/3594
Einkünfte eines Rechtsanwalts aus der Tätigkeit als Insolvenzverwalter; Freiberufliche Tätigkeit; Rechtsanwalt; Insolvenzverwalter; Vervielfältigungstheorie; Insolvenzspezifische Angelegenheiten; Übermaßbesteuerung
1. Die berufsmäßige Tätigkeit von Rechtsanwälten im Bereich der Insolvenzverwaltung ist eine vermögensverwaltende Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG, die sich unter Berücksichtigung der Vervielfältigungstheorie als gewerbliche Tätigkeit darstellen kann (hier: überregional an 3 Standorten tätiger RA, der 2-3 weitere RA, 1 Betriebswirt, 5-7 Rechtsanwalts- und Steuergehilfinnen sowie weitere Hilfskräfte beschäftigt).2. Dem BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 56/00, BStBl II 2002, 202, ist insoweit keine rückwirkende Verschärfung der Rechtsprechung zu entnehmen.3. Für die Einordnung als freiberufliche Tätigkeit ist erforderlich, dass der Berufsträger im gesamten Aufgabenbereich des Insolvenzverwalters höchstpersönlich tätig wird. Die höchstpersönliche Tätigkeit im sog. Kernbereich der Insolvenzverwaltung reicht hierfür nicht aus (entgegen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 21.06.2007 - 4 K 2063/05, EFG 2007, 1523).
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