Streitig ist die Afa-Berechtigung der Klägerin als Nießbrauchsberechtigte.
Die Klägerin errichtete zusammen mit ihrem Ehemann, der über diverse Grundstücke verfügte, am ... 2001 ein gemeinschaftliches notarielles Testament, mit dem u.a. die Söhne A und B als Erben eingesetzt wurden und der Klägerin das Nießbrauchrecht am gesamten Nachlass des Ehemannes eingeräumt wurde.
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