I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beteiligte sich mit Vertrag vom 24. März 1983 an einer von der A-KG (im Folgenden: KG) initiierten und betreuten Bauherrengemeinschaft (BHG), um für sich eine Wohnung und einen Tiefgaragenplatz zu errichten. Den Gesamtaufwand in Höhe von ... DM finanzierte er im Wesentlichen fremd. Das Gebäude wurde im September 1984 bezugsfertig. Ab Bezugsfertigkeit vermietete der Kläger seine Wohnung an die KG für fünf Jahre mit Verlängerungsoption. Die Wohnung ist bis heute nicht verkauft worden. Die aufgenommenen Darlehen sind inzwischen getilgt.
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