I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1992 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der am 15. Oktober 1937 geborene Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die am 24. Dezember 1939 geborene Klägerin erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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