I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erwarb mittelbar über eine Treuhand GmbH im Streitjahr 1998 eine Kommanditbeteiligung in Höhe von 600 000 DM an der A-Fonds KG (geschlossener Immobilienfonds, im Folgenden: KG). Die KG kaufte ebenfalls im Streitjahr 1998 für 41,8 Mio. DM ein Grundstück mit einem von der Verkäuferin, die B-AG zu errichtenden und in den Jahren 1997 und 1998 errichteten Multiplex-Kino und vermietete dieses Grundstück auf zwanzig Jahre an die B-GmbH & Co. KG (B KG) für eine jährliche Miete von 2 981 500 DM. Die KG verpflichtete sich, das Grundstück zum 31. Dezember 2018 der Verkäuferin zum Verkehrswert zum Verkauf anzubieten. Nachdem Ende 2002 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B KG eröffnet wurde, setzte der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis mit gekürzten Mietbeträgen fort. In ihrem Prospekt ermittelte die KG für die Jahre 1998 bis 2018 einen Einnahmeüberschuss von 61,62 % des nominellen Eigenkapitals von 29 Mio. DM, dem das prüfende Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung (Groß-Bp) im Rahmen einer für die Jahre 1998 bis 2001 durchgeführten Außenprüfung folgte.
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