Die Beteiligten streiten über die Frage,
- ob ein Entgelt, das der Kläger nach Abschluss von Rentenversicherungsverträgen von dem Versicherungsmakler erhalten hat, steuerpflichtig ist und
- ob Aufwendungen, die durch den Abschluss eines Vertrages über eine Leibrentenversicherung gegen einen bankfinanzierten Einmalbetrag veranlasst sind, als Werbungskosten abziehbar sind.
Im Jahr 1998 wurde dem Kläger von der A... GmbH (A-GmbH) ein Finanzierungskonzept für eine lebenslange Rente vorgestellt. Dieses sah vor, eine Sofortrente mittels eines Bankkredits zu finanzieren und die Zahlungen dieser Sofortrente als Beiträge für eine aufgeschobene lebenslange Rente zu verwenden.
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