Die Beteiligten streiten über die Anerkennung negativer Einkünfte des Klägers aus der Vermietung eines Hauses an die Eltern des Klägers.
Mit schriftlichen Vertrag vom 1. April 1995 vermietete der am 23. Juni 1967 geborene Kläger das im ... weg 68 am Ortsrand von ... gelegene freistehende Einfamilienhaus, welches am 11. April 1995 fertiggestellt wurde, an seine Eltern.
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