Streitig ist, ob Verluste, die die Klägerin aus der Vermietung eines Einfamilienhauses an ihre Tochter bzw. ihren Schwiegersohn erzielt hat, unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei einkommensteuerlich unbeachtlich sind.
1. Der Kläger betreibt als Einzelunternehmer ein Bauunternehmen. Außerdem ist er mehrheitlich an einer Bau-GmbH beteiligt. Bei diesem Unternehmen ist die 1933 geborene Klägerin als kaufmännische Angestellte beschäftigt.
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