FG Nürnberg - Urteil vom 13.06.2002
VII 166/99
Normen:
EStG § 21 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 12 ;

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige

FG Nürnberg, Urteil vom 13.06.2002 - Aktenzeichen VII 166/99

DRsp Nr. 2003/4040

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige

Wer sich bei der Vermietung einer Immobilie im Rahmen des immobilien- und wohnungswirtschaftlich Üblichen bzw. Typischen verhält, verwirklicht grundsätzlich den Tatbestand des § 21 EStG. Bei demjenigen dagegen, der sich demgegenüber unüblich oder untypisch verhält, ist eine Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei angebracht.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 12 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Verluste, die die Klägerin aus der Vermietung eines Einfamilienhauses an ihre Tochter bzw. ihren Schwiegersohn erzielt hat, unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei einkommensteuerlich unbeachtlich sind.

1. Der Kläger betreibt als Einzelunternehmer ein Bauunternehmen. Außerdem ist er mehrheitlich an einer Bau-GmbH beteiligt. Bei diesem Unternehmen ist die 1933 geborene Klägerin als kaufmännische Angestellte beschäftigt.