BFH - Urteil vom 09.07.2002
IX R 99/00
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - Aktenzeichen IX R 99/00

DRsp Nr. 2002/14009

Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb

1. Bei einer Vermietungstätigkeit kann sich ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht daraus ergeben, dass der Stpfl. in der Zeit seiner nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kein positives Gesamtergebnis erreichen kann.2. Ein gegen die Einnahmeerzielungsabsicht sprechendes Indiz liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von i.d.R. bis zu 5 Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit insgesamt nur einen WK-Überschuss erzielt.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb mit Kaufvertrag vom ... Juli 1987 ein aus zwei Teilen bestehendes Grundstück (X-Weg 33 und 35) mit einer Gesamtfläche von 8 100 qm. Vor dem Erwerb wurde auf dem Grundstück eine Gärtnerei betrieben. Auf dem Grundstück befand sich ein 1963 errichtetes Einfamilienhaus (X-Weg 33), das der Kläger ab 1988 vermietete. Bereits im Zeitpunkt des Kaufvertrags bestand für den Grundstücksteil X-Weg 35 eine Baugenehmigung vom 23. September 1985 für den Neubau eines Hauses (im Erdgeschoss Gewerbebetrieb und im Dachgeschoss Wohnung), die durch den Verkäufer bereits verlängert war.