BFH - Urteil vom 10.10.2000
IX R 52/97
Normen:
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 587

Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

BFH, Urteil vom 10.10.2000 - Aktenzeichen IX R 52/97

DRsp Nr. 2001/4010

Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

1. Bei Einkünften aus VuV sind die beim Erwerb getroffenen Vereinbarungen eines Rückkaufrechts, einer Rückkaufgarantie oder einer Verkaufsgarantie Indizien für das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur WK-Überschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht. 2. Wird eine derartige Verkaufsgarantie unter einer aufschiebenden Befristung eingeräumt, entfaltet sie auch hinsichtlich des Zeitraums vor ihrem Wirksamwerden eine für das Bestehen der Einkünfteerzielungsabsicht nachteilige Indizwirkung.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) eine Eigentumswohnung in den Streitjahren (1985 bis 1987) in der Absicht vermietet haben, auf Dauer einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) zu erzielen.