Gesellschafter der Klägerin zu 2 (im folgenden KG) waren im Streitjahr 1980 der beigeladene, mittlerweile verstorbene C. (im folgenden C.) als Komplementär mit einer Einlage von ... DM sowie Q. (Kläger zu 1, im folgenden Q.) als Kommanditist mit einer Einlage von ... DM.
Gegenstand des Unternehmens der KG war der An- und Verkauf von ... und deren Vermittlung, die ... und ..., die ... und ... von ... sowie der Erwerb .... Die KG erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG.
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