I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben als Gesellschafter einer zu diesem Zwecke gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Streitjahr 1992 ein mehrstrahliges Verkehrsflugzeug und vermieteten es mit einem zeitgleich abgeschlossenen Mietvertrag an die Verkäuferin zurück. Die Mieterin hatte nach dem Vertrag ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Stellung als Halterin des Flugzeugs in luftrechtlicher, technischer und flugbetrieblicher Hinsicht zu übernehmen, sämtliche im Rahmen der Nutzung des Flugzeugs anfallenden Wartungs- und Reparaturkosten zu tragen und nach Ablauf der Mietzeit das Flugzeug generalüberholt mit neuen oder grundüberholten Triebwerken an die Vermieterin zurückzugeben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|