I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein an Hochschulen ausgebildeter Maler und Graphiker. Er war als solcher durchgehend selbständig tätig; darüber hinaus war er über längere Zeiten im Angestelltenverhältnis bei gemeinnützigen Vereinen mit der Durchführung künstlerischer Projekte u.ä. befasst. In der Zeit von 1984 bis 1995 erzielte er Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit von insgesamt rd. 616 000 DM (ohne Arbeitslosengeld) und aus selbständiger Tätigkeit von rd. 59 800 DM (netto). Seine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit waren --mit Ausnahme eines Gewinns im Veranlagungszeitraum 1988 von 1 322 DM-- negativ. Im Streitjahr 1995 betrugen der Verlust aus selbständiger Arbeit 22 593 DM und seine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit 89 561 DM.
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