Die Kläger zu 1) und 2) sind zu je 1/2 Miteigentümer von unbebautem Grundbesitz. Aus der Verpachtung des Grundbesitzes erzielen die Kläger Pachterträge in Höhe von 500 DM und teilweise Jagdpacht in Höhe von ca. 13 DM, jeweils pro Jahr. Der Erwerb war überwiegend fremdfinanziert. Daraus ergaben sich jahrelange Verluste, die als negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in den Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte erklärt wurden. Die Summe der erklärten Verluste für die Jahre 1985 - 1998 überstieg 60.000 DM.
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