I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist aufgrund einer Verschmelzung Rechtsnachfolgerin der im Jahr 1994 gegründeten A-GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter und Mitgeschäftsführer in den Streitjahren 1994 und 1995 X war. X war auch Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Klägerin ihr Unternehmen betrieb. Die Nutzung der Fläche durch die A-GmbH erfolgte in den Streitjahren aufgrund eines Mietvertrages mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an welcher X zu 65 v.H. beteiligt war und welche ihrerseits die Flächen von X angemietet hatte. X war seinerseits als Einzelunternehmer tätig.
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