FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.08.2011
6 K 6261/08
Normen:
EStG § 15a Abs. 2; EStG § 15a Abs. 3; EStG § 15a Abs. 4; HGB § 171; HGB § 174;
Fundstellen:
DStRE 2012, 863

Einlageminderung der Kommanditisten bei Realteilung einer KG und Überführung eines Teilbetriebs in eine neue KG Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG bei der neuen Gesellschaft zulässig Zeitpunkt der Haftungsminderung eines Kommanditisten ist das Jahr der Eintragung im Handelsregister Gesellschafterbeschluss maßgebend für Gewinnhinzurechnung bei Ausscheiden eines Kommanditisten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011 - Aktenzeichen 6 K 6261/08

DRsp Nr. 2011/19226

Einlageminderung der Kommanditisten bei Realteilung einer KG und Überführung eines Teilbetriebs in eine neue KG Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG bei der neuen Gesellschaft zulässig Zeitpunkt der Haftungsminderung eines Kommanditisten ist das Jahr der Eintragung im Handelsregister Gesellschafterbeschluss maßgebend für Gewinnhinzurechnung bei Ausscheiden eines Kommanditisten

1. Die Rechtfertigung für das Hinzurechnen eines fiktiven Gewinns und für das Umwandeln zuvor ausgleichsfähiger in nur noch verrechenbare Verluste im Falle der Einlageminderung eines Kommanditisten (§ 15a Abs. 3 EStG) liegt darin begründet, dass die wirtschaftliche Belastung, die den früheren Verlustausgleich gerechtfertigt hatte, nachträglich entfällt. 2. Wird eine KG unter Fortführung der Buchwerte in der Weise real geteilt, dass sie liquidationslos erlischt, verbleibt den Realteilern das Recht zur Verlustverrechnung nach § 15a Abs. 2 und Abs. 3 S. 4 EStG. 3. Wird im Rahmen der Realteilung ein Teilbetrieb zu Buchwerten in eine andere KG überführt, so kann eine aufgrund der Haftungsminderung der Kommanditisten bei der real geteilten Gesellschaft fällige Nachversteuerung nach § 15a Abs. 3 EStG im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der neuen Mitunternehmerschaft vorgenommen werden.