1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob Aufwendungen für die Einlagerung von Haushaltsgeräten in Zusammenhang mit der Führung eines beruflich veranlassten doppelten Haushalts stehen.
Die Klägerin wird vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für das Streitjahr 2007 zur Einkommensteuer (ESt) getrennt veranlagt.
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