I.
Die Antragsteller sind Ehegatten. Seit 1996 bezogen sie für sich und ihre drei Kinder Hilfe zum Lebensunterhalt, die auf ein Konto der Antragstellerin bei der D-Bank überwiesen wurde. Am 13. Februar 2004 gab der Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung ab, in der er angab, kein Vermögen zu besitzen und außer der Hilfe zum Lebensunterhalt keine Einkünfte zu haben. Eine Einkommensteuererklärung reichten sie letztmalig im Jahr 1997 ein.
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