BFH - Beschluss vom 16.06.2011
IV B 120/10
Normen:
AO § 328 Abs. 1; AO § 329;
Fundstellen:
AOStB 2011, 228
DB 2011, 1619
DStR 2011, 1423
DStRE 2011, 1105
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 15.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 V 1296/10

Einmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei einer wiederholten Verletzung von Mitwirkungspflichten i.R.e. Außenprüfung; Zulässigkeit der mehrfachen Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen

BFH, Beschluss vom 16.06.2011 - Aktenzeichen IV B 120/10

DRsp Nr. 2011/12910

Einmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei einer wiederholten Verletzung von Mitwirkungspflichten i.R.e. Außenprüfung; Zulässigkeit der mehrfachen Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Verzögerungsgeld auch verhängt werden kann, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Es bestehen indes ernstliche Zweifel, ob eine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen zulässig ist.

Normenkette:

AO § 328 Abs. 1; AO § 329;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Verzögerungsgeldern.