Einmalige Tantieme an den Ehemann der Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH zur Abgeltung eines in der Vergangenheit zu niedrigen Gehalts als verdeckte Gewinnausschüttung; Körperschaftsteuer 1991; gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1991; Gewerbesteuermessbetrag 1991
FG Brandenburg, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 2503/98 K, F, G
DRsp Nr. 2002/12074
Einmalige Tantieme an den Ehemann der Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH zur Abgeltung eines in der Vergangenheit zu niedrigen Gehalts als verdeckte Gewinnausschüttung; Körperschaftsteuer 1991; gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1991; Gewerbesteuermessbetrag 1991
1. Bei einer Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Gewinnausschüttung dadurch vorliegen, dass sie an eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer nahestehende Person (z. B. Ehegatten) eine Leistung erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt (Rückwirkungsverbot).
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