Einmalige Testamentsvollstreckung als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit / Änderungsmöglichkeit bei Irrtum über den maßgeblichen Besteuerungszeitraum eines in einer steuerlichen Außenprüfung festgestellten Sachverhalts
FG Nürnberg, Urteil vom 22.05.2007 - Aktenzeichen II 94/05
DRsp Nr. 2007/15048
Einmalige Testamentsvollstreckung als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit / Änderungsmöglichkeit bei Irrtum über den maßgeblichen Besteuerungszeitraum eines in einer steuerlichen Außenprüfung festgestellten Sachverhalts
1. Auch eine nur einmalige Testamentsvollstreckung, die eine Vielzahl von Tätigkeiten mit sich bringt, ist eine umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit.2. Um einen möglichen Missbrauch der absichtlichen Herbeiführung einer Änderungsmöglichkeit zu verhindern und um Rechtssicherheit zu gewährleisten, bestimmen §§ 174 Abs. 4 Sätze 3 und 4 AO, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist unbeachtlich ist, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheides gezogen werden.