I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurden für die Streitjahre 2000 und 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. 1998 war der Antragsteller Geschäftsführer und Komplementär der I-KG (KG), die Antragstellerin deren Leiterin der Produktionsentwicklung und Kommanditistin. Im Mai 1998 vereinbarte die E-AG (AG) mit der KG, dass sie im September 1998 --nach Umwandlung der KG in eine GmbH-- die Mehrheit der Geschäftsanteile an der GmbH übernehmen werde (von der AG entrichteter Kaufpreis: 2,7 Mio. DM). Ab 1. August 1998 waren die Antragsteller Angestellte der mit Beschluss vom 27. August 1998 rückwirkend auf den 1. Januar 1998 umgewandelten GmbH.
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