FG Niedersachsen - Urteil vom 16.02.2022
4 K 89/20
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1;

Einnahmen aus einem Verzicht auf bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte Grunddienstbarkeiten als gewerbliche Einkünfte

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen 4 K 89/20

DRsp Nr. 2022/16657

Einnahmen aus einem Verzicht auf bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte Grunddienstbarkeiten als gewerbliche Einkünfte

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Einnahmen der Klägerin aus einem Verzicht auf ihr bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte Grunddienstbarkeiten den gewerblichen Einkünften zuzuordnen sind und damit der Einkommensteuer unterliegen.

Die Klägerin ist eine Grundstücksgemeinschaft, deren Gesellschafter zu gleichen Teilen Herr A und Herr B sind.

Zweck der Klägerin ist die Vermietung eines Betriebsgrundstückes an die AB GmbH (im Folgenden: GmbH), deren Gesellschafter ebenfalls zu gleichen Teilen die Gesellschafter der Klägerin sind. Das überlassene Grundstück stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH dar.

Aufgrund notarieller Verträge vom xx. Mai 2009 erwarb die Klägerin für einen Kaufpreis von 91.375 € u.a. zwei unbebaute Grundstücke (...) und für einen Kaufpreis von 266.475 € ein bebautes Grundstück (...) in einem baurechtlichen Mischgebiet von C. Die Kaufverträge nennen jeweils einen Gesamtkaufpreis, eine weitergehende Aufteilung des Kaufpreises wurde nicht vorgenommen. Die Grundstücke wurden als Betriebsvermögen aktiviert.