FG Baden-Württemberg, vom 26.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 176/00
Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Bezug von Freiaktien, die mit dem Verzicht auf eine Bardividende erkauft wurden
BFH, Urteil vom 14.02.2006 - Aktenzeichen VIII R 49/03
DRsp Nr. 2006/8880
Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Bezug von Freiaktien, die mit dem Verzicht auf eine Bardividende "erkauft" wurden
»1. Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht vor.2. Eine tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der "ersetzten" Bardividende entspricht.«