FG München - Urteil vom 18.11.2020
3 K 1438/19
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a) S. 1;

Einordnung der ausgeübten Tätigkeit der Atlaslogie als eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung oder als Unterrichtstätigkeit

FG München, Urteil vom 18.11.2020 - Aktenzeichen 3 K 1438/19

DRsp Nr. 2021/4898

Einordnung der ausgeübten Tätigkeit der "Atlaslogie" als eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung oder als Unterrichtstätigkeit

Stichwort: 1. Die Tätigkeit der Atlaslogie ist den in § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Heilberufen nicht ähnlich.2. Eine Vergleichbarkeit zu einem in § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Heilberuf macht vor allem vergleichbare berufsrechtliche Regelungen über Ausbildung, Prüfung, staatliche Anerkennung sowie staatliche Erlaubnis und Überwachung der Berufsausübung erforderlich.3. Es sind nur diejenigen Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit, auf die sich die Qualifikation des Behandelnden bezieht.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a) S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit der "Atlaslogie" eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung oder Unterrichtstätigkeit darstellt.

Die Klägerin ist ausgebildete Rettungsassistentin und erzielte in diesem Beruf bis September 2012 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nebenher absolvierte sie eine Ausbildung zur Atlaslogin und übte diese unternehmerische Tätigkeit zunächst ab dem Jahr 2009 nebenberuflich und ab dem 1. Oktober 2012 hauptberuflich aus.