I.
Streitig ist, ob die dienstliche Vorbereitung eines Soldaten auf Zeit für seine anschließende Verwendung im Mannschaftsdienstgrad eine Berufsausbildung sein kann.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog von der Beklagten und Revisionsbeklagten (Familienkasse) für ihren Sohn Kindergeld.
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