Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 19. Oktober 2018 im Kostenpunkt und im Urteilsausspruch 1. a und b, 2. a und b Satz 2 teilweise aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. November 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin wird in diesem Umfang zurückgewiesen.
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