Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe eine von der X Ltd. vorgenommene Weiterleitung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen beim Kläger im Streitjahr 2004 zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen führte.
Die Kläger sind Eheleute, welche im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger wollte zusammen mit den Herren B. und L. Grundstücke auf den Turks- und Caicos-Inseln erwerben. Zu diesem Zweck nahmen sie Kontakt zu der auf den Turks- und Caicos-Inseln ansässigen Firma C. Ltd. auf, die die Vorgehensweise und die rechtliche Gestaltung erarbeiten sollte.
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