Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2011 aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 29. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt der Beklagte.
Der Kläger verlangt Rückzahlung einer Zuwendung, die er an die während des Verfahrens verstorbene vormalige Beklagte (nachfolgend: die Beklagte) während der Dauer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geleistet hat.
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