Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. April 2018 - I-3 U 8/18 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Streitwert für die Rechtsbeschwerde beträgt 29.399,29 €.
I.
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