Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Februar 2016 4 K 1423/14 Z aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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