FG Düsseldorf - Beschluss vom 07.04.2010
4 K 871/09 Z
Normen:
KN Pos. 8519; KN Pos. 8521; Anmerkung 3 zu Kapitel XVI; AV 3 Buchst. b; ZK Art. 20 Abs. 1;

Einreihung von MP3/Media-Playern mit eingeschränkter Videofunktion; Einreihung; MP3/Media-Player; Charakterbestimmende Hauptfunktion; Qualitätskriterien

FG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2010 - Aktenzeichen 4 K 871/09 Z

DRsp Nr. 2010/9213

Einreihung von MP3/Media-Playern mit eingeschränkter Videofunktion; Einreihung; MP3/Media-Player; Charakterbestimmende Hauptfunktion; Qualitätskriterien

Dem EuGH wird nach Art.267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist die Position 8521 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17.10.2006 dahingehend auszulegen, dass von ihr MP3/Media-Player mit eingeschränkter Videofunktion nicht erfasst werden, weil auf die Hauptfunktion als Tonwiedergabegerät abzustellen ist oder weil die Fähigkeiten, Einzelbilder und Filme wiederzugeben, durch einen kleinen Bildschirm mit geringer Auflösung und geringer Bildfrequenz eingeschränkt sind?

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art.267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: