Einreihung von sog. Controllern (Netz-Steuereinheiten)
BFH, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen VII R 46/98
DRsp Nr. 2001/338
Einreihung von sog. Controllern (Netz-Steuereinheiten)
1. Controller fallen als gesondert erstellte Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsanlage in die Unterpos 8471 99 10 KN als "periphere Einheiten".2. Sorgen Controller für den Datentransfer zwischen dem Hauptspeicher eines Rechners und peripheren Geräten, gehören sie zum Kap. 84 KN, weil sie Geräte der Datenverarbeitungstechnik sind.