FG Hamburg - Urteil vom 28.01.2022
4 K 155/18
Normen:
KN Pos. 9021;

Einreihung von sogenannten Wärme- und Feuchtigkeitstauschern in Unterposition 9021 9090 KN als am Körper tragbare Vorrichtung zum Beheben eines Funktionsschadens oder Gebrechens

FG Hamburg, Urteil vom 28.01.2022 - Aktenzeichen 4 K 155/18

DRsp Nr. 2023/369

Einreihung von sogenannten Wärme- und Feuchtigkeitstauschern in Unterposition 9021 9090 KN als "am Körper tragbare Vorrichtung zum Beheben eines Funktionsschadens oder Gebrechens"

Sog. Heat and Moisture Exchangers (HME; auch Wärme- und Feuchtigkeitstauscher oder "künstliche Nase") werden in UPos 9021 9090 eingereiht. Sie werden am Körper getragen und ersetzen eine Körperfunktion.

Normenkette:

KN Pos. 9021;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Einreihung von sog. Wärme- und Feuchtigkeitstauschern (Heat and Moisture Exchangers; HMEs) in UPos 9021 9090 KN als "am Körper tragbare Vorrichtung zum Beheben eines Funktionsschadens oder Gebrechens".

Die Klägerin führt laufend medizinische HMEs aus dem Drittland ein.

Unter dem ... März 2017 beantragte sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zur Einreihung der sog. "Wärme- und Feuchtigkeitstauscher (HME)" mit der Art. XXX-1 - und der Art. XXX-2 - in UPos 9021 9090 KN. Die Waren werden zusammen mit einem kurzen flexiblen Schlauch (auch als Tubusverlängerung oder "Gänsegurgel" bezeichnet) sowie einem "Swivel"-Verbinder eingeführt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Antrag und die Rechtsbehelfsakte verwiesen.