1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Hauptzollamt (HZA) zu Recht gegen den Kläger pauschalierte Einfuhrabgaben und einen Zuschlag nach dem Zollverwaltungsgesetz festgesetzt hat.
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