Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Berlin vom 9. August 2018 (1 AGH 10/17) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Klägerin beansprucht von der Beklagten die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) für sich als Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Nach Abweisung der Klage durch den Anwaltsgerichtshof verfolgt sie ihr Begehren mit der zugelassenen Berufung weiter.
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