BFH - Urteil vom 17.03.2010
X R 34/09
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 S. 4;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 24.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 102/06

Einsatz des betrieblich genutzten Teil des Grundstücks in das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens

BFH, Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen X R 34/09

DRsp Nr. 2010/12581

Einsatz des betrieblich genutzten Teil des Grundstücks in das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens

1. NV: Die AfA nach Einlage berechnet sich nach der Differenz zwischen dem Einlagewert und der vor der Einlage bei den Überschusseinkünften bereits in Anspruch genommenen AfA (Bestätigung der BFH-Urteile vom 18. August 2009 X R 40/06, BFHE 226, 504, BFH/NV 2010, 283 und vom 28. Oktober 2009 VIII R 46/07, BFHE 228, 33, BFH/NV 2010, 977). 2. NV: Dieser Grundsatz gilt auch bei einer Gesamtrechtsnachfolge und bei einer unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge im Rahmen der Erbauseinandersetzung.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 S. 4;

Gründe

I.