1. Die gegen den am 22. August 2011 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg - Az:
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf insgesamt 12.180,00 € (Ehescheidung: 8.700,00 €; Versorgungsausgleich: 3.480,00 €) festgesetzt.
Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthaften und in zulässiger Weise eingelegten Beschwerden der Beteiligten bleiben in der Sache ohne Erfolg. Sie sind unbegründet, wie der Senat bereits im Beschluss vom 30. Januar 2012 im Einzelnen ausgeführt hat. An diesen im Beschluss enthaltenen Gründen ist auch unter Beachtung des weiteren Vorbringens der Beteiligten festzuhalten.
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