EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 2 lit. c § 9 Abs. 5 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Einsatzwechseltätigkeit
BFH, Beschluss vom 27.03.2003 - Aktenzeichen VI B 176/02
DRsp Nr. 2003/7256
Einsatzwechseltätigkeit
Die Rüge, das FG habe Beweisanzeichen für wechselnde Einsatzstellen nicht hinreichend berücksichtigt, betrifft keinen Verfahrensfehler sondern fehlerhafte Beweiswürdigung (materiell-rechtliche Fehler), die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt.
Normenkette:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 2 lit. c § 9 Abs. 5 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Gründe:
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