FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 14.10.2004
1 K 640/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2, S. 3 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 266

Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten, der bei einem Verein arbeitet, der die Durchführung eines Rettungsdienstes in einer großen Gebietskörperschaft garantiert; Einkommensteuer 2000

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.10.2004 - Aktenzeichen 1 K 640/02

DRsp Nr. 2005/931

Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten, der bei einem Verein arbeitet, der die Durchführung eines Rettungsdienstes in einer großen Gebietskörperschaft garantiert; Einkommensteuer 2000

Ein bei einem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes angestellter Rettungsassistent, der an mehreren selbständigen Rettungsstationen seines Arbeitgebers eingesetzt wird und sich dem ständigen Wechsel des Einsatzortes nicht entziehen kann, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Ihm stehen die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen zu. Es kommt dabei nicht darauf an, ob dies im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2, S. 3 § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger aufgrund seiner Tätigkeit als Rettungsassistent Verpflegungsmehraufwendungen nach den Grundsätzen der Einsatzwechseltätigkeit geltend machen kann.