I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wohnen in der Nähe von D und werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist Polier. Er wurde von seinem Arbeitgeber im Streitjahr 2001 unter anderem in der Zeit vom 15. Januar bis zum 24. September in F und vom 8. Oktober bis zum 17. Dezember in W eingesetzt, wo er jeweils von montags bis freitags in der Nähe der Baustellen in einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkunft übernachtete. Zu Beginn einer jeden Arbeitswoche fuhr der Kläger gemeinsam mit drei weiteren Kollegen in einem firmeneigenen Kleintransporter mit Pritsche von seinem Wohnort zum Ort der Unterkunft oder zur jeweiligen Baustelle und am darauffolgenden Wochenende wieder zurück.
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