FG Köln - Urteil vom 22.11.2018
4 K 278/18
Normen:
AEUV Art. 56; StBerG § 3 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2019, 474

Einschränkung der Befugnisse eines in den Niederlanden ansässigen Steuerberaters; Behinderung der Leistungserbringungen an in Deutschland ansässige Wirtschaftsteilnehmer

FG Köln, Urteil vom 22.11.2018 - Aktenzeichen 4 K 278/18

DRsp Nr. 2019/2496

Einschränkung der Befugnisse eines in den Niederlanden ansässigen Steuerberaters; Behinderung der Leistungserbringungen an in Deutschland ansässige Wirtschaftsteilnehmer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

AEUV Art. 56; StBerG § 3 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Limited Liability Partnership (LLP). Laut ihrem Briefbogen gehört zu ihrem Tätigkeitsbereich „Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsberatung“; „Members/Advocates“ sind u.a. Herr A, Frau B, C, Herr D, Frau E, Herr F und Frau F1. Herr F war in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) als Steuerberater bestellt gewesen. Seine Bestellung hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000 wegen Vermögensverfalls bestandskräftig widerrufen (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 – ). Der Widerruf ist seit dem Jahr 2002 rechtskräftig. Frau E gehört nicht zu dem Personenkreis des § Nr. 1 . Die Klägerin wird vertreten durch eine Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Ltd. (im folgenden: Ltd.) mit einem mit der klägerischen Adresse identischen Sitz in G (Niederlande), die dort – nach Angaben der Klägerin – zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Im Inland bedient sie sich eines Postempfangsbevollmächtigten, nämlich der H Ltd.. Die Briefkopfbögen der Klägerin und der Ltd. ähneln sich stark.

1. 2. a) b. 3.