I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eigentümer eines Wohnhauses, das sie nach einer Vermietungs- und Leerstandszeit renovierten, um es sodann selbst zu bewohnen. Während der umfangreichen Bau- und Renovierungstätigkeiten betraten Außendienstmitarbeiter des Beklagten und Beschwerdegegners (Hauptzollamt --HZA--) das Haus und erklärten dem anwesenden Angehörigen der Kläger gegenüber die Anordnung einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und führten diese Prüfung durch.
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