Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.04.2017 -
Ziffer 1. des Urteilstenors wird zur Klarstellung wie neu gefasst:
der 01.05.2017 wird durch 01.06.2017 ersetzt, der Satz endet mit "... bis zum 22.09.2019 zu zahlen."
3. 4. 5.
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