Die Berufung der Klägerin gegen das ihr an Verkündungs statt am 9. Dezember 2019 zugestellte Urteil des Hessischen Anwaltsgerichtshofs wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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