FG Hamburg - Urteil vom 13.09.2002
VI 124/01
Normen:
AO § 155 ; AO § 162 ; AO § 169 ; AO § 171 ; AO § 175 ; AO § 181 ; AO § 350 ; AO § 367 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 207

Einspruchsverfahren bei Hinzuziehung

FG Hamburg, Urteil vom 13.09.2002 - Aktenzeichen VI 124/01

DRsp Nr. 2003/521

Einspruchsverfahren bei Hinzuziehung

Zur Feststellungsverjährung bei Schätzungen Ein Einspruchsverfahren wird durch Abhilfebescheid auch dann beendet, wenn der Hinzugezogene damit nicht einverstanden ist.

Normenkette:

AO § 155 ; AO § 162 ; AO § 169 ; AO § 171 ; AO § 175 ; AO § 181 ; AO § 350 ; AO § 367 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufhebung eines Gewinnfeststellungsbescheides.

Die Klägerin ist Alleinerbin nach ihrem verstorbenen Ehemann E, der Kommanditist der T KG (Gesellschaft) war. Weiterer Kommanditist war der Bruder der Klägerin B. Die Anteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Verwaltungsgesellschaft T mbH (Komplementärin), wurden von den Kommanditisten je zur Hälfte gehalten. Die Gesellschaft hatte ein abweichendes Wirtschaftsjahr und erstellte ihre Abschlüsse auf den 31. März.