Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2022 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe der Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung.
Der am 1955 geborene Kläger war in der Zeit vom 01.10.1993 bis zum 30.09.2006 bei der Firma E H GmbH beschäftigt.
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