Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2016 ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist für die noch zu treffenden Entscheidungen nach § 112e Satz 2 BRAO, §
1. Gemäß § 112e Satz 2 BRAO, §
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