FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3; Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung § 53 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 956
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 26.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1195/07
Einstufung des in § 53 Abs. 1 Nr. 1 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung festgelegten Betrages als echter Selbstbehalt; Verfassungsrechtliche Legitimation der Sockelbetrags-Regelung im Hinblick auf Art. 3 GG bei Verpflichtung der Übernahme des Selbstbehaltes nach Mineralölsteuergesetz sowie des Selbstbehaltes nach Stromsteuergesetz
BFH, Beschluss vom 19.01.2010 - Aktenzeichen VII B 230/09
DRsp Nr. 2010/6007
Einstufung des in § 53 Abs. 1 Nr. 1Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung festgelegten Betrages als echter Selbstbehalt; Verfassungsrechtliche Legitimation der Sockelbetrags-Regelung im Hinblick auf Art. 3GG bei Verpflichtung der Übernahme des Selbstbehaltes nach Mineralölsteuergesetz sowie des Selbstbehaltes nach Stromsteuergesetz
1. NV: Der Frage, was im Verbrauchsteuerrecht unter einem Selbstbehalt zu verstehen ist, und ob entsprechende Regelungen in § 25 Abs. 4MinöStG 1993, § 53 Abs. 1 Nr. 1MinöStV und § 9 Abs. 3StromStG a.F. verfassungsrechtlich zulässig sind, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, denn die Fragen sind bereits höchstrichterlich beantwortet.2. NV: Die bloße Behauptung, eine Steuerrechtsnorm sei verfassungswidrig, kann ohne eine substantiierte, an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG orientierten Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil, nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen.
Normenkette:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3; Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung § 53 Abs. 1 Nr. 1;
Gründe
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.